Ablauf Kassentherapie (bis zum 21. Lebensjahr)

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, sollten Sie noch vor dem Erstgespräch mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen und sich über den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens (siehe auch Kostenerstattungsverfahren) informieren. Ich unterstütze Sie hierbei gerne.

Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, entstandene Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen (Privatpraxen) zu erstatten (§13 Abs. 3 SGB V). Gerichte lehnen Wartezeiten auf Behandlungsplätze, die über sechs Wochen hinausgehen, meist als unzumutbar ab. Da niedergelassene Therapeut*innen häufig so ausgelastet sind, dass eine Therapie nicht innerhalb der zumutbaren Wartezeit beginnen kann, haben Sie in solch einem Fall das Recht auf eine Behandlung in einer Privatpraxis.

Ist die Kostenübernahme geklärt und liegt Ihnen eine schriftliche Bewilligung für die Probatorik vor, können wir mit dem Erstgespräch beginnen.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der Klärung, inwieweit eine Therapieindikation besteht oder möglicherweise bereits einzelne Beratungsgespräche ausreichend erscheinen. Darüber hinaus kann in diesem Gespräch eine erste gegenseitige Einschätzung stattfinden, ob die „Passung“ stimmt und Sie und Ihr Kind sich ein gemeinsames „Arbeiten“ auf Vertrauensbasis vorstellen können.

Gerne können wir bereits vor Beantragung der Probatorik ein Erstgespräch führen und dies dazu nutzen, Sie über den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens zu informieren, Fragen zu klären sowie unterstützende Hilfen anzubieten. In diesem Fall müssten Sie die Kosten für das Erstgespräch allerdings selbst tragen.

Probatorik

Die Probatorikphase (maximal 5 Sitzungen) sollte dafür genutzt werden, ein Gefühl für die Zusammenarbeit und den ersten Kontaktaufbau zu mir als Therapeutin, sowie einen ersten Eindruck über das therapeutische Vorgehen zu gewinnen.

Ich werde eine umfangreiche Anamnese erheben, um darauf aufbauend erste Hypothesen zum Störungsverständnis zu formulieren.

Am Ende der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie erfolgsversprechend erscheint und reichen einen schriftlichen Therapieantrag bei der Krankenkasse ein. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung.

Therapie

Nach der Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann die Psychotherapie beginnen. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet je nach Störungsbild 1-2 mal wöchentlich statt. Zusätzliche Elterngespräche gehören ebenfalls dazu und finden gewöhnlich in einem Verhältnis 1:4 (Eltern: Kind) statt. Dabei geht es vor allem darum, Sie als Eltern über die Behandlung, Ziele und Auswirkungen zu informieren und gemeinsam abzustimmen, wie Sie den Heilungsprozess unterstützen können.