Psychotherapie (TP)

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) gehört neben der Analytischen Psychotherapie und der Verhaltenstherapie zu den aktuell drei wissenschaftlich anerkannten und sozialrechtlich zugelassenen psychotherapeutischen Behandlungsverfahren im Kinder- und Jugendlichenbereich und zählt damit zu den Kassenleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die TP wird über ein breites Spektrum an psychischen Störungsbildern angewandt. Symptome (wie bspw. Ängste, Depression, Essstörungen, Zwänge) werden als Ausdruck von aktuellen intrapsychischen Konflikten gesehen und daher als Signal von seelischer Not und zugleich missglücktem Versuch zur Selbstheilung verstanden. Schwerpunkt der Behandlung ist daher das Lösen von inneren Konflikten, die in der aktuellen Lebenssituation der Patient*innen auftreten. Da sich diese meist unbewussten Konflikte in der zwischenmenschlichen Beziehungsgestaltung zeigen, können sie in der therapeutischen Beziehung erlebbar gemacht und schließlich verstanden werden. Durch mein Wissen um psychodynamische Wirkungsweisen und damit einhergehendem professionellen Umgang in der Behandlungssituation, kann ich mittels analytischer Techniken (wie bspw. Spiegeln, Klärung, Konfrontation und Deutung) helfen, den Zugang zur eigenen inneren Welt zu schaffen. Im Verlauf der Therapie können sich auf diese Weise allmählich die Reflektionsfähigkeit verbessern, alternative Lösungswege erkannt und schließlich die Symptome aufgegeben werden.

 

Therapie mit Kleinkindern

Jüngere Kinder sind häufig noch nicht in der Lage, ihr seelisches Befinden mit Worten zu beschreiben. Deshalb nutze ich bei ihnen das Spiel, um mehr darüber zu erfahren, was sie ängstigt oder bedrückt, aufwühlt oder lähmt. Wenn es gelingt, eine vertrauensvolle Beziehung zu schaffen, können im Laufe der Zeit auch bis dahin verborgene, belastende Gefühle, Gedanken und Fantasien in der Therapie zugelassen, bearbeitet und schließlich bewältigt werden. Gewonnene innere Sicherheit und Stabilität eröffnen Lösungswege und Konfliktfähigkeit, die für die Entwicklung der Persönlichkeit und damit auch der Beziehungen zu anderen Menschen hilfreich sind.

 

Therapie mit Jugendlichen

Jugendliche können allein Kontakt zu mir aufnehmen. In den Vorgesprächen wird dann geklärt, ob die Miteinbeziehung der Eltern sinnvoll erscheint. Bei älteren Jugendlichen wird dies häufig nicht in Anspruch genommen, da deren Streben nach Selbständigkeit, Autonomie und Ablösung vom Elternhaus eine wichtige und entscheidende Rolle spielt. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen. Meist ist es sinnvoll, die Eltern über die Psychotherapie in Kenntnis zu setzen, dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Auch hier gilt die ärztliche Schweigepflicht und der Wille der Patient*innen.