Kosten

 Kassenleistung:

  • Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) für Kinder und Jugendliche (vom 3. bis zum 21. Lebensjahr) wird prinzipiell von der Krankenkasse übernommen
  • Die Abrechnung erfolgt über das Kostenerstattungsverfahren, bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und informieren Sie sich mithilfe folgender Ratgeber und Hinweise:

Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Flyer Kostenerstattung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV)

 

Selbstzahlende:

  • Paartherapie, Coaching, Beratung sowie hypnotherapeutische Geburtsvorbereitung sind keine Heilbehandlungen im Sinne der Psychotherapierichtlinien. Die Kosten hierfür müssen deshalb privat getragen werden. Das Honorar orientiert sich an der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Ermäßigung für Menschen in einer finanziell belastenden Situation kann vereinbart werden. Bitte sprechen Sie mich dazu im Vorfeld an! 
  • Auch alle anderen Angebote können Ihnen auf Wunsch als Selbstzahlende in Rechnung gestellt werden. Ein Vorteil hierfür ist, dass keinerlei Informationen an die Krankenkasse weitergegeben werden und somit auch diesbezügliche Formalitäten wegfallen. In diesem Fall können Sie sofort und ohne Wartezeiten mit einer Psychotherapie beginnen. Eine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt ist ebenfalls nicht nötig.